Bedingungen!
Überschreiten Sie nicht die Geschwindigkeitsregeln. Jede Art von Busse muss der Kunde selbst bezahlen.
Bei einem Schadenfall ist die Garage unmittelbar danach zu kontaktieren. Der Selbstgehalt beträgt dabei 1000 CHF und muss Bar bei Abgabe des Fahrzeuges bezahlt oder mit einer Schuldanerkennung unterzeichnet werden. Bei einem Haftpflichtschaden kommt zusätzlich bei Lenker unter 25 Jahren ein Selbstbehalt von 1000 CHF hinzu.
Das Fahrzeug muss vollgetankt zurückgebracht werden
Das Fahrzeug muss wieder gereinigt und sauber zurückgebracht werden. Im Fahrzeug ist rauchen verboten. Beim Verstoss dieser Regel muss ein Busse von 300 CHF an die Carrosserie 11 GmbH bezahlt werden. Es dürfen keine Duftbäume oder sonstige Duftanhänger an das Fahrzeug angebracht werden.
Ein gültiger Führerausweis muss vorgewiesen werden
Mit der unten aufgeführten Unterschrift, bestätigt der Kunde die Kenntnisnahme der Bedingungen und sein Einverständnis.